Die Ankunft in der Schweiz folgt einer recht genauen Reihenfolge. Hier die Schritte, und was dieses Portal dazu bereits dokumentiert.
Je nach Nationalität und Zweck: L, B, C, G (Grenzgänger). Voraussetzungen und Verfahren unterscheiden sich zwischen EU/EFTA und Drittstaaten.
Bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, in der Regel innert 8 bis 14 Tagen. Frist und Unterlagen variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
Obligatorisch, innert 3 Monaten nach Ankunft abzuschliessen, mit Rückwirkung auf das Ankunftsdatum.
Quellensteuer für die meisten Neuzuzüger, danach ordentliche Veranlagung ab bestimmten Schwellen.
Die Schule ist obligatorisch, unentgeltlich und kantonal organisiert. Krippenplätze müssen oft weit im Voraus angemeldet werden.
Die Angaben pro Gemeinde — Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle, Anmeldefrist, Unterlagen, Gebühren — werden von den offiziellen Gemeindewebsites erhoben und anschliessend geprüft. Noch keine Gemeinde dokumentiert.
Die vollständigen Ratgeber (Bewilligungen, Versicherungen, Vorsorge, Wohnen) werden derzeit verfasst. Dieses Portal zeigt nur Geprüftes.